GEMÄSS VERPACKUNGSGESETZ, § 15 ABSATZ 1, MÖCHTEN WIR SIE DARÜBER ZU INFORMIEREN, DASS WIR DIE TRANSPORTVERPACKUNGEN, SOWIE DIE VERKAUFS- UND UMVERPACKUNGEN, DIE NACH GEBRAUCH TYPISCHERWEISE NICHT BEI PRIVATEN ENDVERBRAUCHERN ALS ABFALL ANFALLEN, ABER BESTANDTEILE UNSERER WARENSENDUNGEN SIND, NICHT ZURÜCKNEHMEN. WIR GEHEN DAVON AUS, DASS SIE DIE VERPACKUNGEN IN EIGENREGIE DER VERWERTUNG ZUFÜHREN. BITTE WENDEN SIE SICH FÜR DIE REGELUNG VON AUFWÄNDEN AN IHREN VERKAUFSBERATER.